Kleine Taschenlampe brenn . . .
. . aber nicht am Fahrrad. Denn beachte, wenn Du dich nicht richtig fest machen läßt, darfst Du nicht mitfahren, denn das nicht erlaubt!
Berliner Verwirrungen über Dynamopflicht und das Für und Wider von Batterielampen am Rad. Ein urlaubsreifer Bundesrat beschliesst eine Reform die Radfahrer interessieren könnte, aber am Ende nur für Pedelecs etwas ändert. Das versteht auch der VeloSnob nicht.
siehe auch:
> StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
> http://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer