Helm ab zum Gebet!
Helm ab zum Rad fahren ist O.K. , sagt mehr oder weniger das BGH in einem aktuellen Urteil zur Teilhaftung für Radfahrer die ohne Kopfschutz unterwegs sind. Sonderaktion „Helme jetzt billig!“ bei fietsenmakers nicht mehr ausgeschlossen.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-06/fahrradhelm-helmpflicht-urteil-schadenersatz